Protokoll für möblierte Immobilien in Bordeaux

Ein umfassendes Möbelinventar kombiniert mit einer vollständigen Immobilienbesichtigung. Konformität garantiert mit dem ALUR-Gesetz und dem Dekret vom 31. Juli 2015.

Die Besonderheiten möblierter Mietobjekte

Möblierte Mietobjekte machen einen wachsenden Anteil des Bordelaiser Mietmarkts aus, angetrieben durch Studenten- und berufliche Mobilitätsnachfrage. Im Gegensatz zu unmöblierten Mietverhältnissen verpflichtet das möblierte Mietverhältnis den Vermieter, einen durch Dekret festgelegten Mindestbestand an Möbeln und Ausstattung bereitzustellen. Das Übergabeprotokoll muss daher nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch alle bereitgestellten Einrichtungsgegenstände abdecken.

Bei EDL 33 haben wir ein spezifisches Protokoll für möblierte Mietobjekte entwickelt, das die Standardbesichtigung von Oberflächen und Installationen mit einem rigorosen Möbelinventar kombiniert. Jedes Möbelstück wird identifiziert, beschrieben, fotografiert und bewertet, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit während des gesamten Mietverhältnisses zu gewährleisten.

Unser detailliertes Möbelinventar

Möbel nach Raum

Jeder Raum erhält ein separates Inventar. Im Schlafzimmer: Bettgestell, Matratze, Lattenrost, Nachttisch, Kleiderschrank oder Kleiderständer. Im Wohnzimmer: Sofa, Couchtisch, TV-Möbel, Bücherregal. In der Küche: Tisch, Stühle, Stauraum. Jedes Möbelstück wird beschrieben (Material, Farbe, ungefähre Maße) und sein Zustand beurteilt.

Geräte und Ausstattung

Kühl-Gefrier-Kombination, Kochfeld, Backofen oder Mikrowelle, Waschmaschine, Geschirrspüler falls vorhanden — jedes Gerät wird nach Marke und Modell identifiziert. Wir prüfen die einwandfreie Funktionsfähigkeit und vermerken sichtbare Mängel (Dellen, Kratzer, Rostflecken), die später mit Mieterschäden verwechselt werden könnten.

Geschirr und Utensilien

Teller, Gläser, Besteck, Töpfe, Pfannen und Küchenutensilien — jedes Stück wird gezählt und sein Zustand vermerkt. Dieses quantitative Inventar ermöglicht es, beim Auszug zu überprüfen, dass das vollständige Set in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wurde.

Wäsche und Bettwaren

Bettdecken, Kissen, Bettwäsche und Handtücher — wenn der Vermieter Haushaltswäsche bereitstellt, wird jedes Stück inventarisiert. Der Zustand der Bettwaren (Matratze, Lattenrost) erhält besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen teuren Ersatzartikel und eine häufige Streitquelle handelt.

Raumweise Fotodokumentation

Bei einem möblierten Mietobjekt ist das zu dokumentierende Volumen erheblich größer als bei einer unmöblierten Immobilie. Wir machen im Durchschnitt doppelt so viele Fotos wie bei einer Standardbesichtigung, mit systematischer Detailaufmerksamkeit:

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    Übersichtsaufnahmen jedes Raums aus mehreren Winkeln

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    Nahaufnahme jedes Möbelstücks mit etwaigen Mängeln

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    Typenschilder der Geräte

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    Inhalt von Küchenschränken und Schubladen

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    Zustand der Bettwaren (Oberseite und Seiten der Matratze)

Alle Fotos sind zeitgestempelt und direkt in den digitalen Bericht neben der entsprechenden Beschreibung eingebettet. Dieses Dokumentationsniveau macht den Bericht im Streitfall besonders robust.

ALUR-Gesetz-Konformität für möblierte Mietobjekte

Das ALUR-Gesetz hat auf möblierte Mietverhältnisse die Pflichten ausgedehnt, die zuvor nur für unmöblierte Mietverhältnisse galten. Der Standardmietvertrag, Mietzinsbeschränkungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Pflicht zum gemeinsamen Übergabeprotokoll und der Abschreibungsplan gelten nun gleichermaßen für beide Mietarten.

Das Dekret vom 31. Juli 2015 legt die Liste der 11 Mindestmöbelstücke fest, die der Vermieter bereitstellen muss, damit die Immobilie als möbliert gilt. Das Fehlen auch nur eines dieser Gegenstände kann zur Neuklassifizierung des Mietverhältnisses als unmöbliert führen, mit erheblichen Folgen für Mietdauer und steuerliche Behandlung.

Unser Bericht prüft systematisch das Vorhandensein aller 11 gesetzlich vorgeschriebenen Gegenstände und weist auf etwaige Nichtkonformitäten hin. Diese Prüfung schützt den Vermieter vor dem Risiko einer Neuklassifizierung und informiert den Mieter über seine Rechte.

Preise für möblierte Immobilienprotokolle

Alle Preise zzgl. MwSt. (20 % MwSt. anwendbar) — Schlüsselübergabe inklusive — Mengenrabatte auf Anfrage

Häufig gestellte Fragen

Das Dekret vom 31. Juli 2015 definiert 11 Pflichtgegenstände: Bettwäsche mit Bettdecke oder Decke, Verdunkelungsvorhänge oder -jalousien in Schlafzimmern, Kochfeld, Backofen oder Mikrowelle, Kühl-Gefrier-Kombination, Geschirr und Küchenutensilien, Tisch und Sitzmöbel, Beleuchtung, Aufbewahrungsregale und Haushaltsreinigungsgeräte. Das Fehlen auch nur eines dieser Gegenstände kann zur Neuklassifizierung des Mietverhältnisses als unmöbliert führen.

Jedes Möbelstück und Gerät wird auf vier Ebenen bewertet: neu, guter Zustand, normaler Verschleiß oder beschädigt. Wir vermerken auch Marke und Modell der Geräte, um die Identifizierung im Falle eines Austauschs zu erleichtern. Möbel mit Mängeln werden aus mehreren Winkeln fotografiert.

Wenn der Vergleich zwischen Einzugs- und Auszugsprotokoll ein kaputtes oder fehlendes Möbelstück aufzeigt, kann der Ersatzwert (Restwert nach Anwendung des Abschreibungsplans) von der Kaution abgezogen werden. Unser detailliertes Inventar beim Einzug erleichtert diese Beurteilung durch eine präzise Referenz.

Ja, da zusätzlich zur Standardbesichtigung der Oberflächen und festen Einbauten ein Möbelinventar erstellt werden muss. Rechnen Sie mit etwa 45 Minuten mehr im Vergleich zu einer gleichwertigen unmöblierten Immobilie. Diese zusätzliche Zeit garantiert ein vollständiges Inventar und optimalen Schutz für beide Parteien.

Zertifizierungen & Garantien

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ALUR-Gesetz

Protokolle vollständig konform mit dem französischen Mietrecht vom 24. März 2014

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