Ein objektiver Differenzbericht, der beide Protokolle nebeneinanderstellt, um Abweichungen zwischen Einzug und Auszug festzustellen, zu klassifizieren und zu dokumentieren.
Der Vergleich Einzug/Auszug ist das Dokument, das zwei Rohdatensätze in eine verwertbare Analyse umwandelt. Indem die Beobachtungen des Einzugsprotokolls raumweise und element für element mit denen des Auszugs überlagert werden, werden Abweichungen auf faktische und messbare Weise hervorgehoben.
Dieser Bericht geht über eine bloße Beobachtung hinaus: Er klassifiziert jede Abweichung (normaler Verschleiß oder Schaden) und liefert eine faktische, begründete Dokumentation. Er ist das Werkzeug, das einen subjektiven Meinungsverschied in eine objektive Diskussion verwandelt.
Unser Vergleichsbericht folgt einer Parallelstruktur mit Spalten, die es ermöglicht, Unterschiede auf einen Blick zu erkennen:
Vereinfachtes Beispiel. Der tatsächliche Bericht enthält detaillierte Angaben zu jedem Element mit Vergleichsfotos und Klassifizierung der Abweichung.
Die Differenztabelle listet ausschließlich die Elemente auf, bei denen zwischen Einzug und Auszug eine Abweichung festgestellt wurde. Jede Zeile beschreibt Art der Abweichung und ihre Klassifizierung: normaler Verschleiß oder dem Mieter zuzurechnender Schaden.
Diese Unterscheidung ist grundlegend: Normaler Verschleiß, der aus der üblichen Nutzung im Laufe der Zeit resultiert, bleibt in der Verantwortung des Vermieters. Schäden hingegen werden rigoros und mit begründeter Argumentation dokumentiert, gestützt auf vergleichende Fotobelege, damit die Parteien zu einer objektiven Lösung gelangen können.
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Ja, wir können den Vergleich mit jedem Einzugsprotokoll erstellen, unabhängig davon, ob es von uns oder einem anderen Fachmann angefertigt wurde. Der Vergleich basiert auf den im ursprünglichen Bericht dokumentierten Elementen. Die Qualität des Vergleichs hängt jedoch von der Präzision des Ausgangsdokuments ab.
Absolut. Der Verschleißkoeffizient wird gemäß dem dem Mietvertrag beigefügten Abschreibungsplan angewendet, sofern vorhanden, oder entsprechend der allgemein anerkannten Rechtsprechung. Zum Beispiel werden 10 Jahre alte Farbanstriche mit normalen Gebrauchsspuren keinen Abzug rechtfertigen, da ihre übliche Lebensdauer allgemein auf 7 bis 10 Jahre geschätzt wird.
Unser Vergleichsbericht stellt ein zulässiges Beweismittel vor Zivilgerichten und Schlichtungsstellen dar. Sein Beweiswert wird durch unsere Unabhängigkeit, methodische Strenge und die begleitende zeitgestempelte Fotodokumentation gestärkt.
Protokolle vollständig konform mit dem französischen Mietrecht vom 24. März 2014
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Keine Bindung an Immobilienmakler oder Vermieter
Ein rigoroser Vergleichsbericht für eine streitfreie Kautionsrückgabe.