Gewerbemietvertrag, Berufsleasing oder gemischt genutzter Mietvertrag: EDL 33 erstellt Übergabeprotokolle, die auf die spezifischen Merkmale Ihrer gewerblichen und beruflichen Räumlichkeiten zugeschnitten sind.
Geschäfte, Restaurants, Einzelhandelseinheiten … Ein gewerbliches Übergabeprotokoll muss den spezifischen Ausbau des Mieters berücksichtigen: Schaufronten, Beschilderung, Kücheninstallationen, Kühlhäuser usw. Ich dokumentiere jedes Element präzise, um die Interessen beider Parteien zu schützen.
Großraumbüros, Besprechungsräume, Coworking-Spaces … Meine Berichte umfassen die technischen Elemente typischer Büroumgebungen: Netzwerkkabel, Klimaanlage, Unterdecken, Doppelböden, Zugangskontrolle und Sicherheitssysteme.
Werkstätten, Lager, Abstellräume … Diese Flächen haben spezifische Anforderungen: Industrieböden, Laderampen, Sektionaltore, schwere Elektroanlagen. Meine Expertise deckt all diese technischen Aspekte ab.
Seit dem französischen Pinel-Gesetz von 2014 ist ein Übergabeprotokoll bei Gewerbemietverträgen Pflicht. Meine Protokolle entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind vor Gericht als Beweismittel zulässig.
Alle meine Berichte werden elektronisch gemäß dem eIDAS-Standard unterzeichnet, was ihre Authentizität und Integrität garantiert. Ein zertifizierter Zeitstempel stärkt ihren Beweiswert zusätzlich.
Jede Installation und Ausstattung wird beschrieben und fotografiert. Zählerstände werden abgelesen, Flächen vermessen und Ausstattung inventarisiert.
Als unabhängige Dritte ist mein Bericht objektiv und von beiden Parteien anerkannt. Das erleichtert die Beziehung zwischen Vermieter und Gewerbemieter.
Per Telefon oder Kontaktformular besprechen wir gemeinsam Ihre Anforderungen.
Terminvereinbarung, Koordination aller Beteiligten, Schlüsselübergabe.
Ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll mit Fotos, direkt am Ende der Besichtigung ausgehändigt — vollständig konform mit dem französischen ALUR-Gesetz.
Das französische Pinel-Gesetz von 2014 machte Übergabeprotokolle für Gewerbemietverträge obligatorisch, die seit dem 20. Juni 2014 abgeschlossen oder erneuert wurden. Bei Ein- und Auszug muss ein kontradiktorisches Protokoll erstellt werden. Liegt kein Protokoll vor, gilt die Annahme, dass die Räumlichkeiten in gutem Zustand übergeben wurden.
Ein gewerbliches Übergabeprotokoll umfasst spezifische Elemente: Elektroanlagen nach geltenden Normen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Barrierefreiheit, Sanitäranlagen und den Zustand technischer Ausrüstung (Aufzüge, Brandschutzsysteme usw.). Meine Expertise deckt alle diese Aspekte ab.
Ja, ich decke alle Gewerbeflächentypen ab, von kleinen Büros bis hin zu großen Großraumbüros und Gewerbeeinheiten. Das Honorar richtet sich nach der Fläche und der Komplexität der zu dokumentierenden Einrichtungen. Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot.
Protokolle vollständig konform mit dem französischen Mietrecht vom 24. März 2014
Qualifizierte elektronische Signatur für rechtsgültige Dokumente
Vollständige Berufshaftpflicht für Ihre Sicherheit
Keine Bindung an Immobilienmakler oder Vermieter
Kontaktieren Sie mich für ein Angebot, das auf die Fläche und den Typ Ihrer Räumlichkeiten zugeschnitten ist.